LIEFERUNG

Bei uns geht die Post ab und wir freuen uns Ihnen eine Lieferung unserer besten Produkte aus dem Shop anbieten zu können.

POST FÜR SIE

Dank unseren verlässlichen Partnern und Lieferanten senden wir Ihre Ware im ganzen Land und über die Ländergrenzen hinaus an Sie, um so schnell wie möglich frischen Wind in Ihre vier Wände zu bringen. Wählen Sie Ihren liebsten Lieferservice und freuen Sie sich über Luftpost von uns. 

MIT LUFT & LIEBE

Gibt es ein schöneres Gefühl als ein Päckchen zu erhalten? Ja. Gute Luft zu atmen. Mit unserer Lieferung müssen Sie sich nicht für eines der Beiden entscheiden, denn Sie erhalten einfach beides und die mitgesendete Liebe gibt es sogar ganz umsonst und nur für Sie.

LIEFERBEDINGUNGEN

Ein paar Informationen für Sie zur Lieferung Ihrer Waren.

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht, bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden von uns, als bei uns eingelangt, bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten Zahlungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird oder – bei vereinbarter Montage- die Anlage bei Ablauf der Lieferfrist betriebsbereit ist. Die Betriebsbereitschaft ist gegeben, wenn die Anlage widmungsgemäß genützt werden kann und keine wesentlichen Mängel die Nutzung verhindern. Dies gilt auch, wenn die Herstellung von nicht wesentlichen Teilen (z.B. der Isolierung oder des Anstriches) erst später erfolgt, oder wenn die evtl. erforderlichen Vorleistungen anderer mit der Herstellung der Anlage beauftragter Firmen oder des Kunden nicht erbracht wurden und einen Probebetrieb nicht zulassen, oder wenn die Anlage trotz Fristsetzung nicht übernommen wurde. Ist die Durchführung des Probebetriebes ohne unser Verschulden nicht unmittelbar anschließend an die Fertigstellung der Anlage möglich, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert verrechnet. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung der Teil- und Vorlieferungen erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt, sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten oder anderer Dritter berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden Rechtsansprüchen, insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn aus baulichen Gründen oder auf Grund von behördlichen Auflagen oder auf Wunsch des Kunden Änderungen in der Ausführung erforderlich sind, welche Mehrlieferungen bzw. Mehrleistungen bedinge, oder wenn aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ein Probebetrieb unmöglich oder erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Dadurch entstehen Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht, die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über; dies gilt auch dann, wenn wir noch zusätzliche Leistungen (wie z.B. die Aufstellung, Montage, etc.) übernommen haben. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware oder die vereinbarte Montage ohne unser Verschulden nicht möglich ist, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei sind wir insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung zu marktüblichen Preisen selbst vorzunehmen oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten einzulagern.

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